
Blogs , die "Onlinetagebücher", verbreiten sich immer schneller. Verständlich, sind sie doch Spaßmacher, Spassbringer und ernsthaft betrieben kann man mit ihnen auch Erfolg haben. Nachdem man mit System wie zB. Drupal
sehr schnell und einfach auch Multiblog-Systeme aufsetzen kann, sind die technischen Hürden sehr gering und so kommt sogar der weniger technikaffine Internetnutzer in den Genuss (s)eines Blogs.
Schnell werden Ereignisse aus dem Alltag oder aus dem Beruf geblogt, peinliches, lustiges und auch oft einfach belangloses. Durch die Verknüpfungen durch Links und Trackbacks kann man sich von Blog zu Blog hangeln und verschiedene Meinungen und Ansichten zu einem Thema lesen. Schöne vernetzte Welt!
Um das Blog ein wenig aufzuwerten oder ansehnlicher zu machen, wird gerne ein Bild oder Video eingebaut. Die bekommt man ja ganz leicht und toll bei Flickr oder dem Videohoster YouTube (der gerade von Google gekauft
wurde). Das kann aber schnell nach hinten losgehen, denn nur weil Bilder oder Videos bei solchen Diensten (vermeintlich) kostenlos verfügbar sind, ist das kein Freibrief, wie Mario feststellen durfte
.
Er hatte mittels der Blog this -Funktion zwei Photos auf seiner Webseite eingebunden und wurde nun abgemahnt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf gute 10.000 Euro. Tja, so teuer kann eine schnelle Unachtsamkeit werden. Natürlich ist in dem konkreten Falle noch nicht das letzte Wort gesprochen. Mario bemüht sich, das Problem möglichst gütlich aus der Welt zu schaffen aber nachdem Abmahnungen für einige Parteien zu einer lukrativen Einnahmequelle geworden ist, kann man davon ausgehen, dass nicht in jedem Falle Gnade vor Recht ergeht.
Denn wenn jemand nur seine Rechte gewahrt wissen will, der kann mit dem Webmaster per E-Mail, Post oder Telefon Kontakt aufnehmen und das Problem direkt klären. Wer den Anwalt loslässt und direkt auf Schadensersatz klagt, hat sicher andere Intentionen.
Um Mario ein wenig zu helfen, hat Jojo sein zum Thema passenden Blogbeitrag zum Kauf auf eBay angeboten. Der Erlös kommt vollständig Mario zu Gute, der auch schon von anderer Seite Spenden erhalten hat.
Der Anwalt Udo Vetter ahnt hier auch schon eine Flickr-Abmahnwelle auf die Blogospähre zukommen.
Lemming schreibt in seinem Blog, welche Möglichkeiten schon angedacht wurden, um das Medium Abmahnung als Einnahmequelle uninteressant zu machen. Nur bis sich etwas ändert, falls überhaupt..., dauert es auf jeden Fall noch eine Weile. Bis dahin hilft nur der umsichtige Umgang mit fremden Inhalten, das gilt für Texte natürlich ebenso wie für Bilder, Videos und Audiodateien.
Das bekannte Blog Spreeblick bringt eine sehr gute Übersicht , was man bloggen darf und was nicht.
Das Abmahnungen keine Seltenheit sind, zeigt ein Eintrag auf wirres.net . Vorsicht und Umsicht ist also wirklich angebracht!
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